Steuerberatung für Privatpersonen

Beim Erfüllen steuerlicher Verpflichtungen helfen
und vorhandene Möglichkeiten ausschöpfen.

Beratung und Hilfestellung in steuerlichen Angelegenheiten ist die klassische Aufgabe des Steuerberaters.
Die Erstellung bzw. Mitwirkung bei der Erstellung von Steuererklärungen erfolgt unter Einsatz von EDV.
Der Schwerpunkt liegt daher in der inhaltlichen Beratung und Ausnutzung der günstigsten steuerlichen
Möglichkeiten.

Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen mit der HSW Steuerberatungsgesellschaft Starnberg

› Das können wir für Sie tun:

  • Steuergestaltung
  • Einkommensteuererklärung für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Personen
  • Anträge auf Förderzulagen bzw. -zuschüsse
  • Vermögensübergabe
  • Schenkungsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Stundungs- und Erlassanträge
  • Anpassungsanträge von Steuervorauszahlungen
  • Anträge auf verbindliche Auskunft
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einlegung außergerichtlicher Rechtsbehelfe (Einspruch)
  • Klage vor Finanzgerichten
  • Interessenswahrnehmung bei Steuerfahndungen
  • Verteidigung in steuerlichen Bußgeld- und Strafverfahren im Finanzrechtsweg
  • Hilfestellung bei Beantragung von Kindergeld und Elterngeld